BETRUGSVERDACHT !!!

Identitätsdiebstahl (Phishing)
Catherine DE BOLLE - BRIGADE FÜR DEN JUDENDSCHUTZ

Datum05.11.2021
Genutztes PseudonymCatherine DE BOLLE - BRIGADE FÜR DEN JUDENDSCHUTZ
Beschreibung des BetrugsBUNDESPOLIZEI

VORLADUNG ZUM GERICHT
Für die Zwecke einer gerichtlichen Untersuchung (Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)

Zu Ihrer Kenntnisnahme,

Auf Ersuchen von Frau Catherine DE BOLLE, Generalkorn m issarin der föderalen Polizei, die zur Direktorin der Europol-"Brigade für den Schutz von Minderjährigen" gewählt wurde, senden wir Ihnen diese Vorladung. Die(VEK) oder Vorladung durch einen Kriminalpolizisten ist in Artikel 390-1 der Strafprozessordnung vorgesehen. Sie ist gleichbedeutend m iteiner Vorladung vor Gericht und wird von der Staatsanwaltschaft beschlossen.

Gemäß den Bestimmungen \On Artikel 372 des Strafgesetzbuches, der besagt: "Jede unsittliche
Handlung, die ohne Gewalt oder Drohung an der Person oder mit Hilfe eines Kindes beiderlei
Geschlechts unter 16 Jahren begangen wird, wird mit Freiheitsentzug bestraft. Artikel 227-23 des
Strafgesetzbuches besagt : « Das Festhalten, Aufnehmen oder Übertragen des Bildes oder der
Darstellung eines Minderjährigen zum Zwecke der Verbreitung, wenn dieses Bild oder diese
Darstellung pornografisch ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 75.000 Euro geahndet. Wir werden rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, kurz nachdem eine computergestützte Beschlagnahme der Cyber-lnfiltration für :

- Kinderpornographie
- Pädophilie
- Exhibitionismus
- Cyber-Pornografie
- Sexueller Menschenhandel

Zu Ihrer Information : Das Gesetz 390-1 der Strafprozessordnung \Om März 2007 verschärft die
Strafen, wenn Prostitution, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung über das Internet begangen
wurden.

Sie haben die Straftat begangen, nachdem Sie im Internet (auf einer Anzeigenseite) gezielt kinderpornografische Videos angeschaut haben. NacktfotosNideos von Minderjährigen wurden von unserem Cyber-Constable aufgezeichnet und bilden den Beweis für Ihre Straftaten.

Im Interesse der Vertraulichkeit, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zukommen lassen, werden Sie gebeten, Ihren Fall schriftlich darzulegen, damit Ihre Begründungen geprüft und verifiziert werden können, um die Sanktionen zu bewerten; dies innerhalb einer strengen Frist von 72 Stunden . Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Herrn Marcus PAINTINGER, Staatsanwältin von Versailles, weiterzuleiten, damit diese einen Haftbefehl gegen Sie ausstellen kann, und wir werden Ihre sofortige Verhaftung durch die Ihrem Wohnort nächstgelegene Gendarmerie veranlassen und Sie in das nationale Register für Sexualstraftäter eintragen lassen. In diesem Fall wird Ihre Akte auch an die Vereinigungen zur Bekämpfung der Pädophilie und an die Medien zur Veröffentlichung der bei der RNDS registrierten Person weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen,

Mr. Michael RUPP,
Polizeidirektor

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BUNDESPOLIZEININSPEKTION MÜNCHEN
BRIGADE FÜR DEN JUDENDSCHUTZ

Denisstraße 1 - 80335 München

Bitte kontaktieren Sie uns hier: polizeiin@brigardemineurs-plolice-france.info
Ihr Kommentar / Ihre ErklärungenKeine Panik, wenn Sie diese E-Mail erhalten! Dies ist ein massiver Betrug. Ignoriere die Nachricht einfach und antworte nicht. Dieser Betrug ist in Frankreich sehr virulent. Ich habe den Link als Kommentar eingefügt.

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